Rechtsprechung
BVerfG, 15.07.2004 - 2 BvQ 26/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,32030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Rechtswegerschöpfung in der Hauptsache abgelehnte eA betreffend Maßnahmen im Strafvollzug
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtwahrung des Grundsatzes der Subsidiarität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Schuldnerspiegel
Auszug aus BVerfG, 15.07.2004 - 2 BvQ 26/04
Zwar ist die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein Verfassungsverstoß gerügt wird, der sich in spezifischer Weise auf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bezieht (vgl. BVerfGE 104, 65 [71]). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 15.07.2004 - 2 BvQ 26/04
Im vorliegenden Fall ist jedoch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung schon deshalb kein Raum, weil nach dem Vortrag des Antragstellers von der Unzulässigkeit der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde auszugehen ist (vgl. BVerfGE 89, 38 [43 f.]; - 92, 130 [133]). - BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95
Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von …
Auszug aus BVerfG, 15.07.2004 - 2 BvQ 26/04
Im vorliegenden Fall ist jedoch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung schon deshalb kein Raum, weil nach dem Vortrag des Antragstellers von der Unzulässigkeit der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde auszugehen ist (vgl. BVerfGE 89, 38 [43 f.]; - 92, 130 [133]).